Impressum

Impressum Sikom GmbH, Ried, Österreich

gemäß § 24 Mediengesetz, OFFENLEGUNG gemäß § 25 Mediengesetz und Angaben gemäß § 5 ECG

Sikom GmbH
Kirchenplatz 16
A-4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43 7752 87752
Fax: +43 7752 87999-140
E-Mail: bssvpr@fvxbz.ng

Vertreten durch die Geschäftsführer Peter Korb und Rüdiger Barth

Vermittlerregistrierung:

GISA-Zahl 16764156
Firmenbuchnummer 327929 z
DVR-Nr.: 4000849; UID-Nr.: ATU64951145
Gerichtsstand: LG Ried i.I.

Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV:
Peter Korb und Rüdiger Barth

Erstinformationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung

Sikom GmbH
Kirchenplatz 16, A‑4910 Ried
Tel. +43 (0) 7752 87752
Fax +43 (0) 7752 87752–30
bssvpr@fvxbz.ng

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Die Sikom GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an Versicherungsunternehmen oder deren Mutterunternehmen von über 10% an Stimmrechten oder Kapital der registrierungspflichtigen Unternehmen.

Vergütung des Versicherungsmaklers

Der Versicherungsmakler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen von der Versicherungsgesellschaft eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Die Höhe der Provisionen kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlicher Höhe sein.

Alternativ hierzu kann die Vergütung durch eine konkrete Zahlung des Kunden, nach Vereinbarung mit dem Kunden, erfolgen – eine Vergütung des Vermittlers durch den Versicherer findet in diesem Fall nicht statt. Dies muss zwischen Vermittler und Kunden in Schriftform vereinbart werden.

Beratung bei der Versicherungsvermittlung

Im Zuge der Versicherungsvermittlung bietet die Sikom GmbH Österreich eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Berufs-Haftpflichtversicherung

Die Sikom GmbH GmbH verfügt über eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit dem Geltungsbereich Europa, die die Voraussetzung der VersicherungsVermittlerVerordnung erfüllt.

Risikoträger ist die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg.

Design & Umsetzung

Strategie – Kreation – Online – Imagefilm – 3D
innpuls Werbeagentur GmbH
Volksfeststraße 16/1
4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43 7752 87999
Fax: +43 7752 87999-140
E-Mail: bssvpr@vaachyf.ng
www.innpuls.at

Fotos: innpuls Werbeagentur, sikom GmbH

Nachhaltigkeitsbezogene Information / Offenlegung bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften, Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern / Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer/Produktgeber, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers/Produktgebers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer/Produktgeber) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen/Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer/Produktgeber zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.