Impressum Sikom GmbH, Ried, Österreich

Die Sikom GmbH wur­de im Jahr 2009 als Ver­si­che­rungs­mak­ler und Bera­ter in Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten für die Betreu­ung von Privat‑, Gewerbe‑, Mit­tel­stands- und Indus­trie­kun­den in Ried im Inn­kreis gegründet.

Anbie­ter­ken­nung nach § 5 TMG

Sikom GmbH
Kir­chen­platz 16, A‑4910 Ried
Tel. +43 (0) 7752 87752
Fax +43 (0) 7752 87752–30
office@sikom.at

Ver­tre­ten durch die Geschäfts­füh­rer Peter Korb und Rüdi­ger Barth

Ver­mitt­ler­re­gis­trie­rung:

GISA-Zahl 16764156
Fir­men­buch­num­mer 327929 z
DVR-Nr.: 4000849; UID-Nr.: ATU64951145
Gerichts­stand: LG Ried i.I.

Ver­ant­wort­lich für den Inhalt im Sin­ne des § 18 Abs. 2 MStV:
Peter Korb und Rüdi­ger Barth

Erst­in­for­ma­tio­nen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung

Sikom GmbH
Kir­chen­platz 16, A‑4910 Ried
Tel. +43 (0) 7752 87752
Fax +43 (0) 7752 87752–30
office@sikom.at

Berufs­be­zeich­nung

Ver­si­che­rungs­mak­ler und Bera­ter in Versicherungsangelegenheiten

Die Sikom GmbH hält kei­ne direk­te oder indi­rek­te Betei­li­gung an Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men oder deren Mut­ter­un­ter­neh­men von über 10% an Stimm­rech­ten oder Kapi­tal der regis­trie­rungs­pflich­ti­gen Unternehmen.

Ver­gü­tung des Versicherungsmaklers

Der Ver­si­che­rungs­mak­ler erhält für die Ver­mitt­lung von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft eine Pro­vi­si­on, die in der Ver­si­che­rungs­prä­mie ent­hal­ten ist. Die Höhe der Pro­vi­sio­nen kann je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft unter­schied­li­cher Höhe sein.

Alter­na­tiv hier­zu kann die Ver­gü­tung durch eine kon­kre­te Zah­lung des Kun­den, nach Ver­ein­ba­rung mit dem Kun­den, erfol­gen – eine Ver­gü­tung des Ver­mitt­lers durch den Ver­si­che­rer fin­det in die­sem Fall nicht statt. Dies muss zwi­schen Ver­mitt­ler und Kun­den in Schrift­form ver­ein­bart werden.

Bera­tung bei der Versicherungsvermittlung

Im Zuge der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung bie­tet die Sikom GmbH Öster­reich eine Bera­tung gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben an.

Berufs-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Sikom GmbH GmbH ver­fügt über eine Berufs-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit dem Gel­tungs­be­reich Euro­pa, die die Vor­aus­set­zung der Ver­si­che­rungs­Ver­mitt­ler­Ver­ord­nung erfüllt.

Risi­ko­trä­ger ist die ALLCURA Ver­si­che­rungs-Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in Hamburg.

Konzept/Gestaltung:
inn­puls Wer­be­agen­tur GmbH
Volks­fest­stra­ße 16/1
A‑4910 Ried im Innkreis
E‑Mail: offic@innpuls.at
T: +43 (0) 7752 87999
www.innpuls.at

Fotos: inn­puls Wer­be­agen­tur, sikom GmbH

Nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Infor­ma­ti­on / Offen­le­gung bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (ESG-Risi­ken) wer­den Ereig­nis­se oder Bedin­gun­gen aus den drei Berei­chen Umwelt (Envi­ron­ment), Sozia­les (Social) und Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nan­ce) bezeich­net, deren Ein­tre­ten nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Wert der Inves­ti­ti­on bzw. Anla­ge haben könn­ten. Die­se Risi­ken kön­nen ein­zel­ne Unter­neh­men genau­so wie gan­ze Bran­chen oder Regio­nen betreffen.

Bei­spie­le für Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in den drei Bereichen
Umwelt: In Fol­ge des Kli­ma­wan­dels könn­ten ver­mehrt auf­tre­ten­de Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se ein Risi­ko dar­stel­len. Die­ses Risi­ko wird auch phy­si­sches Risi­ko genannt. Ein Bei­spiel hier­für wäre eine extre­me Tro­cken­pe­ri­ode in einer bestimm­ten Regi­on. Dadurch könn­ten Pegel von Trans­port­we­gen wie Flüs­sen so weit sin­ken, dass der Trans­port von Waren beein­träch­tigt wer­den könnte.
Sozia­les: Im Bereich des Sozia­len könn­ten sich Risi­ken zum Bei­spiel aus der Nicht­ein­hal­tung von arbeits­recht­li­chen Stan­dards oder des Gesund­heits­schut­zes ergeben.
Unter­neh­mens­füh­rung: Bei­spie­le für Risi­ken im Bereich der Unter­neh­mens­füh­rung sind etwa die Nicht­ein­hal­tung der Steu­er­ehr­lich­keit oder Kor­rup­ti­on in Unternehmen.

Infor­ma­ti­on zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Bera­tungs­tä­tig­keit (Art. 3 TVO)
Um Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Bera­tung ein­zu­be­zie­hen, wer­den im Rah­men der Aus­wahl von Anbie­tern (Finanz­markt­teil­neh­mern) und deren Finanz­pro­duk­ten deren zur Ver­fü­gung gestell­te Infor­ma­tio­nen berück­sich­tigt. Anbie­ter, die erkenn­bar kei­ne Stra­te­gie zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen haben, wer­den ggf. nicht ange­bo­ten. Im Rah­men der Bera­tung wird ggf. geson­dert dar­ge­stellt, wenn die Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Invest­ment­ent­schei­dung erkenn­ba­re Vor- bzw. Nach­tei­le für den Kun­den bedeu­ten. Über die Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen des jewei­li­gen Anbie­ters infor­miert die­ser mit sei­nen vor­ver­trag­li­chen Infor­ma­tio­nen. Fra­gen dazu kann der Kun­de im Vor­feld eines mög­li­chen Abschlus­ses ansprechen.

Infor­ma­ti­on zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Beratungstätigkeit

Im Rah­men der Aus­wahl von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten, Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten berück­sich­ti­gen wir die von den Ver­si­che­rern / Pro­dukt­ge­bern zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen. Versicherer/Produktgeber, die erkenn­bar kei­ne Stra­te­gie zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen, bie­ten wir ggf. nicht an. Im Rah­men der im Kun­den­in­ter­es­se erfol­gen­den indi­vi­du­el­len Bera­tung stel­len wir geson­dert dar, wenn die Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Invest­ment­ent­schei­dung für uns erkenn­ba­re Vor- bzw. Nach­tei­le für den indi­vi­du­el­len Kun­den bedeu­ten. Über die jewei­li­ge Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen des jewei­li­gen Versicherers/Produktgebers infor­miert die­ser mit des­sen vor­ver­trag­li­chen Infor­ma­tio­nen. Bei Fra­gen dazu kann der Kun­de uns ger­ne im Vor­feld eines mög­li­chen Abschlus­ses ansprechen.

Infor­ma­ti­on zur Berück­sich­ti­gung nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren (Art. 4 TVO)

Im Rah­men der Bera­tung wer­den die wich­tigs­ten nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren der Finanz­mark­teil­neh­mer (Versicherer/Produktgeber) berück­sich­tigt. Die Berück­sich­ti­gung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen/Produktgebern zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen. Für deren Rich­tig­keit ist der Ver­mitt­ler nicht ver­ant­wort­lich. Zur­zeit kann eine Berück­sich­ti­gung auf Grund sich auf­bau­en­der, aber aktu­ell noch ggf. rudi­men­tä­rer Infor­ma­tio­nen durch die Versicherer/Produktgeber zu Ihren Unter­neh­men ledig­lich bedingt erfolgen.

Infor­ma­tio­nen zur Ver­gü­tungs­po­li­tik bei der Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (Art. 5 TVO)
Die Ver­gü­tung für die Ver­mitt­lung von Finanz­pro­duk­ten wird grund­sätz­lich nicht von den Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken beein­flusst. Es kann vor­kom­men, dass Anbie­ter die Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­tio­nen höher ver­gü­ten. Wenn dies dem Kun­den­in­ter­es­se nicht wider­spricht, wird die höhe­re Ver­gü­tung angenommen.